Fr, 09.01.2026
Notwendige Meldungen zum Jahresbeginn
Stichtagsmeldung an die Niedersächsische Tierseuchenkasse
Die Besitzer von Geflügel, Schweinen, Schafen, Ziegen und Pferden (einschließlich Ponys, Esel, Maultiere, Maulesel) haben der Niedersächsischen Tierseuchenkasse (TSK) bis zum 17.01.2026 die Zahl der am 03.01.2026 gehaltenen Tiere zu melden. (Rinderhalter geben keine Meldung ab, da die TSK die Rinderbestandszahlen zum Stichtag aus der HIT-Datenbank übernimmt.)
Da für jedes Tier ein Jahresbeitrag erhoben wird, egal, wie lange sich dieses im Bestand befindet, empfiehlt es sich, sofort die maximale im Laufe des Jahres gehaltenen Tierzahl zu melden, zumal es eine Nachmeldeverpflichtung gibt, sobald sich die Zahl einer gehaltenen Tierart durch Zugänge aus anderen Beständen um 5 % oder mehr als 10 Tiere oder beim Geflügel um mehr als 250 Tiere erhöht.
Erläuterungen zu den Beiträgen finden Sie hier: https://www.ndstsk.de/uebersicht/beitrag
Die fristgerechte Meldung der Tierbestände sowie die Entrichtung der Beiträge (Fälligkeit: 15.03.2026) sind Voraussetzungen für die Leistungen der TSK! Sauenhalter sollten darauf achten, dass auch alle Saugferkel gemeldet werden.
Staatliche Antibiotikadatenbank TAM (HIT)
Im Rahmen des Antibiotikaminimierungskonzeptes müssen bis zum 14. Januar vom Tierhalter die Nutzungsart, Anfangsbestand und Bestandversänderungen an die TAM-Datenbank von HI-Tier gemeldet werden. Die Meldung der eingesetzten Antibiotika übernimmt der Tierarzt. Falls keine Antibiotika eingesetzt wurden, muss der Tierhalter die Nullmeldung vornehmen.
QS-Antibiotikamonitoring
Der Tierhalter ist für die Kontrolle der vollständigen und korrekten Dokumentation der Antibiotikaanwendungen und -abgaben seines Betriebes in der Antibiotikadatenbank verantwortlich. Ebenfalls ist er dafür verantwortlich, aktiv in der Antibiotikadatenbank zu bestätigen, wenn auf seinem Betrieb keine Antibiotika angewendet wurden („Nullmeldung“). Diese Eingabe der Bestätigung kann dem Bündler oder Tierarzt übertragen werden. Seit dem 1. Januar gelten die revidierten QS-Leitfäden. Diese stehen ab sofort auf der QS-Website bereit:
https://q-s.de/futter-tiere-fleisch/landwirtschaft-gefluegelhalter.html#dokumente