Fr, 08.08.2025
Tierarzneimittel: Neue Vorgaben, weniger Bürokratie
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes und des Apothekengesetzes beschlossen. Ziel ist, die nationale Rechtslage an europäisches Recht anzupassen und unnötige Bürokratie abzubauen. Der DBV hat dazu schriftlich Stellung genommen und sich an der Verbändeanhörung im Juli beteiligt. Der DBV begrüßt die geplanten Entlastungen, fordert aber Nachbesserungen bei Praktikabilität und Planungssicherheit für Tierhaltende und Tierärzte. Ab dem 1. Januar 2026 müssen auch für weitere Tierarten, darunter Gänse und Enten, Antibiotikaverbrauchsdaten verpflichtend erfasst werden. Ab 2027 reicht dann eine jährliche Meldung im Rahmen des Antibiotikaminimierungskonzepts aus (statt bisher zweimal jährlich). Zudem wird unter bestimmten Bedingungen der Versand verschreibungspflichtiger Tierarzneimittel durch Tierärzte und Apotheken erlaubt. Das parlamentarische Verfahren folgt. Wir halten Sie auf dem Laufenden.