Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Rotenburg-Verden e.V.

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Meldungen aus dem Landesverband

Mi, 30.07.2025

Einschränkung der Zulassung des Pflanzenschutzmittels Sedim 120

Wie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) am 30.07.2025 mitgeteilt hat, wurde die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Sedim 120 (Zul.-Nr.: 00B189-00) mit dem Wirkstoff Clethodim hinsichtlich der unten aufgeführten Anwendungen zum 24. Juli 2025 eingeschränkt. Statt der ursprünglich allgemein gehaltenen Schadorganismus-Indikation „Einjährige einkeimblättrige Unkräuter“ darf das Mittel zukünftig ausschließlich zur Bekämpfung von Hühnerhirse, Flughafer und Ausfallgetreide eingesetzt werden.

AnwendungsnummerKulturSchadorganismus ALTSchadorganismus NEU
00B189-00/00-012, 00B189-00/00-013ErdbeereEinjährige einkeimblättrige UnkräuterHühnerhirse, Flug-Hafer, Ausfallgetreide
00B189-00/00-004KartoffelEinjährige einkeimblättrige UnkräuterHühnerhirse, Flug-Hafer, Ausfallgetreide
00B189-00/00-010Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl)Einjährige einkeimblättrige UnkräuterHühnerhirse, Flug-Hafer, Ausfallgetreide
00B189-00/00-006MöhreEinjährige einkeimblättrige UnkräuterHühnerhirse, Flug-Hafer, Ausfallgetreide
00B189-00/00-008SpeisezwiebelEinjährige einkeimblättrige UnkräuterHühnerhirse, Flug-Hafer, Ausfallgetreide
00B189-00/00-003WinterrapsEinjährige einkeimblättrige UnkräuterHühnerhirse, Flug-Hafer, Ausfallgetreide
00B189-00/00-001ZuckerrübeEinjährige einkeimblättrige UnkräuterHühnerhirse, Flug-Hafer, Ausfallgetreide

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