Mi, 30.07.2025
Einschränkung der Zulassung des Pflanzenschutzmittels Sedim 120
Wie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) am 30.07.2025 mitgeteilt hat, wurde die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Sedim 120 (Zul.-Nr.: 00B189-00) mit dem Wirkstoff Clethodim hinsichtlich der unten aufgeführten Anwendungen zum 24. Juli 2025 eingeschränkt. Statt der ursprünglich allgemein gehaltenen Schadorganismus-Indikation „Einjährige einkeimblättrige Unkräuter“ darf das Mittel zukünftig ausschließlich zur Bekämpfung von Hühnerhirse, Flughafer und Ausfallgetreide eingesetzt werden.
Anwendungsnummer | Kultur | Schadorganismus ALT | Schadorganismus NEU |
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00B189-00/00-012, 00B189-00/00-013 | Erdbeere | Einjährige einkeimblättrige Unkräuter | Hühnerhirse, Flug-Hafer, Ausfallgetreide |
00B189-00/00-004 | Kartoffel | Einjährige einkeimblättrige Unkräuter | Hühnerhirse, Flug-Hafer, Ausfallgetreide |
00B189-00/00-010 | Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl) | Einjährige einkeimblättrige Unkräuter | Hühnerhirse, Flug-Hafer, Ausfallgetreide |
00B189-00/00-006 | Möhre | Einjährige einkeimblättrige Unkräuter | Hühnerhirse, Flug-Hafer, Ausfallgetreide |
00B189-00/00-008 | Speisezwiebel | Einjährige einkeimblättrige Unkräuter | Hühnerhirse, Flug-Hafer, Ausfallgetreide |
00B189-00/00-003 | Winterraps | Einjährige einkeimblättrige Unkräuter | Hühnerhirse, Flug-Hafer, Ausfallgetreide |
00B189-00/00-001 | Zuckerrübe | Einjährige einkeimblättrige Unkräuter | Hühnerhirse, Flug-Hafer, Ausfallgetreide |