Fr, 25.07.2025
Ab 2026 Pflicht: Biosicherheitsplan für alle Geflügelhalter in Niedersachsen
Ab dem 1. Januar 2026 gilt in Niedersachsen eine neue Verpflichtung für alle Geflügel haltenden Betriebe, auch für Kleinstbetriebe und Hobbyhaltungen. Gemäß dem EU-Tiergesundheitsrechtsakt müssen die Betriebe künftig einen schriftlichen Biosicherheitsmanagementplan vorhalten. Ziel ist es, den Eintrag von Tierseuchen wirksam zu verhindern und betriebsinterne Maßnahmen zur Seuchenprävention zu dokumentieren. Der Plan umfasst unter anderem Regelungen zum Tier-, Personen- und Fahrzeugverkehr, zur Stallhygiene sowie zum Umgang mit betriebseigener Ausrüstung. Um die Umsetzung zu erleichtern, haben die Niedersächsische Tierseuchenkasse, das Landvolk Niedersachsen und weitere Partner eine umfassende Arbeitshilfe erstellt. Sie enthält einen Leitfaden, Checklisten sowie ein ausfüllbares Formular. Es wird empfohlen, den Biosicherheitsmanagementplan gemeinsam mit einem Tierarzt oder einer Fachberatung auszufüllen. Die Beratungskosten werden vollständig von der Tierseuchenkasse übernommen. Der Plan ist jährlich zu überprüfen und zu aktualisieren. Liegt bis zum Stichtag kein Plan vor, kann dies im Seuchenfall zu Kürzungen bei Entschädigungsleistungen führen. Weitere Informationen, der Leitfaden mit Checklisten, der Biosicherheitsmanagementplan sowie eine Liste geschulter Tierärzt:innen und Fachberater:innen sind online abrufbar: Biosicherheit allgemein – Biosicherheit allgemein – Niedersächsische Tierseuchenkasse