Fr, 18.07.2025
EU-Handelsabkommen mit Ukraine neu aufgesetzt
Die EU hat ein überarbeitetes Handelsabkommen mit der Ukraine vorgeschlagen. Dieses muss noch vom Europäischen Rat bestätigt werden. Die dann zukünftig geltenden Einfuhrkontingente müssen aber für eine Bewertung im Zeitverlauf betrachtet werden. Für Geflügelfleisch ist eine Quote von 120.000 t pro Jahr vorgesehen. Damit liegt diese allerdings deutlich unter dem Wert des Vorjahres (194.162 t) und weit unter dem Höchstwert 2023 (206.310 t). Vor Beginn des Krieges in der Ukraine lag diese Quote bei 90.000 t. Bei Eiern und Eiweißprodukten soll die Quote zukünftig bei 18.000 t pro Jahr liegen. Auch hier liegt die neue Quote deutlich unter dem Vorjahreswert (60.007 t). Vor Beginn des Ukraine-Krieges lag dieser Wert bei 6.000 t. Auch bei anderen Agrarprodukten wurden die Quoten angepasst: So wird das Zucker-Kontingent auf 100.000 t festgelegt, bei Weichweizen auf 1,3 Mio. t, bei Mais auf 1 Mio. t und bei Honig auf 35.000 t. Importquoten für sensibles Fleisch wie Schwein, Rind und Schaf bleiben unverändert, um EU-Erzeuger zu schützen. Die Ukraine verpflichtet sich, bis 2028 EU-Standards etwa im Tierschutz umzusetzen und jährlich über Fortschritte zu berichten. Insgesamt sind damit die Einfuhrkontingente im Vergleich zu bisherigen teilweise deutlich gesunken.