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Mi, 16.07.2025

Tierrechtler nach Einbruch in Schlachthof und Verbreitung eines Videos zu Schadenersatz verurteilt

Das Landgericht Oldenburg hat eine Aktivistin schuldig gesprochen, illegal erstelltes Videomaterial aus einem Schlachthof an die Tierrechtsorganisation Ariwa gegeben zu haben. Aktivisten von „Animal Rights Watch“ waren im April 2024 in den Schlachthof der Brand Qualitätsfleisch GmbH aus Lohne eingestiegen und hatten versteckte Kameras an der CO2-Betäubungsanlage angebracht. Die Videos hatten sie dann dem Verein zur Veröffentlichung übergeben. Gegen die Veröffentlichung und auf Schadenersatz von 98.000 € wegen Rufschädigung hatte das Schlachtunternehmen geklagt. Vor dem Landgericht Oldenburg ist nun der Prozess gegen die Frau und den Mann zu Ende gegangen. Laut NDR ist das Gericht überzeugt, dass die beschuldigte Tierhaltungsgegnerin dafür verantwortlich ist, dass Animal Rights Watch das Material veröffentlicht hat. Ihrem Kollegen konnte die Verbreitung der Aufnahmen nicht nachgewiesen werden. Beide müssen aber die Anwaltskosten tragen. Ariwa darf das Videomaterial laut Gericht nicht weiter veröffentlichen. Außerdem ist es den beiden Aktivisten verboten, den Schlachthof nochmals zu betreten.

Der Betreiber des Schlachthofs und die beiden Aktivisten haben nun einen Monat Zeit, um das Urteil anzufechten. Sollte es rechtskräftig werden, muss in einem weiteren Verfahren die Höhe des Schadensersatzes festgelegt werden, d.h. dann erst geht es um die Forderung der 98.000 €.

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